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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Das Recht im Fluss 

von Florian Asche

Sagen Sie mal, Sie kommen mir so bekannt vor, wo habe ich Sie schon einmal getroffen?“ fragt der Oberförster den Treiber. Der zeigt auf sein Hinterteil: „Hier, Herr Oberförster.“

In meiner Kindheit waren solche Witze genauso beliebt, wie die Geschichte vom Jäger, der die Treiberwitwe heiraten muss, nachdem er ihren Mann erschossen hat. Heutzutage erntet man mit solchen Kalauern noch nicht einmal mehr ein müdes Lächeln. Liegt das nur am veränderten Humor?

Tatsächlich hat sich in den zurückliegenden 100 Jahren nicht nur das Bild der Jagd völlig gewandelt, sondern auch ihre rechtliche Einordnung. Zu Beginn des 20.ten Jahrhunderts war das Empfinden für Menschen mit Waffen noch vollständig anders als heutzutage. Waffen waren allgemein als Teil der Gesellschaft anerkannt. Jeder junge Mann diente seine drei Jahre beim Militär ab, wenn er nicht als Bildungsbürger „Einjähriger“ und Reserveoffizier wurde. Nach dem ersten Weltkrieg hatten Millionen Deutsche Granatwerfer und Kugeln pfeifen gehört und dementsprechend ein ganz anderes Gefahrenbewusstsein im Umgang mit der Jagd. Dementsprechend lässig wurden auch manche Übertretungen gesehen, die heute für einen Beitrag in der Tagespresse sorgen würden. So beschreibt der schlesische Gutsbesitzer-Sprössling Gerhard von Jordan eine Treibjagd seiner Kindheit in den zwanziger Jahren: „Otto Pf. schoss mit seiner Schwarzpulverflinte riesige Rauchwolken in die Landschaft. Als der Dunst sich verzogen hatte lag ein Hase und der Sucker Herrmann hatte fünf Schrote Nummer 1 im Bein. Er war überglücklich, denn er bekam hundert gute Reichsmark als Schmerzens- und Schweigegeld und verkündete, dafür würde er sich noch einmal ins Bein schießen lassen.“    (weiterlesen)

Dr.  Florian Asche