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Gerichtsurteil - Wer nicht waidgerecht jagt….

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat klar gestellt: Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, dass nur Jäger aktiv sind, die sich an die anerkannten Regeln der Weidgerechtigkeit und damit an den Tierschutz halten. Der Beschluss der 7. Kammer ist in dem Beitrag erläutert: Originalbeitrag – “Wichtiges Gerichtsurteil – wer nicht weidgerecht jagt, darf keine Waffen führen”

Zum Urteil: Maßstab Waidgerechtigkeit – Für einen ehemaligen Vizepräsidenten eines Landesjagdverbandes war das ein tiefer Fall! Der erfahrene Jäger und Gutsherr Hans-Werner B. aus Ostholstein hatte das getan, was er nach eigenen Aussagen immer schon so getan hat – und verlor dadurch Jagdschein und Waffenbesitzkarte. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hatte den Widerspruch von Jäger B. nun zurückgewiesen und in der Begründung dieser Entscheidung (Az 7 B 11/20) Maßstäbe gesetzt, die auch für andere Verfahren und Vergehen rund um die Jagd von weitreichender Bedeutung sein werden.
Im Kern des Streitfalls stand eine revierübergreifende Ansitz-Drückjagd bei der Hans-Werner B. Jagdleiter war. Nach deren Ende wurde bekannt, dass zwei Stück Schwarzwild krankgeschossen worden waren. Statt unverzüglich eine fachgerechte Nachsuche zu organisieren, passierte erst mal – nichts. Am nächsten Tag versuchte sich der altgediente Jäger an einer Nachsuche mit seiner KIM-Hündin. Diese „Nachsuche“ blieb aus einer Reihe von Gründen erfolglos, nicht nur hatte die junge Hündin gar keine erforderlichen Prüfungen um als „brauchbarer Jagdhund“ nach den Bestimmungen des Landesjagdgesetzes zu gelten. Das kranke Stück war auch in das Nachbarrevier gewechselt, mit dem Jagdleiter B. keine Wildfolge vereinbart hatte und deren Revierinhaber auch nicht von notwendigem Nachsuchen informiert worden war. Eine der krankgeschossenen Sauen konnte somit nicht von ihren Leiden erlöst werden. Die andere, laufkranke Sau wurde erst nach Tagen gefunden und erlegt. (weiterlesen)

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