Anspruch auf Erhöhung des Rotwildabschusses im Abschussplan des benachbarten Eigenjagdreviers
Schälschäden durch überhöhte Rotwildbestände wegen Abschussplänen mit zu geringen Abschussquoten muss der Waldeigentümer nicht mehr hinnehmen
Urteil mit Signalwirkung - Waldeigentümer klagt gegen überhöhte Rotwildbestände im Nachbarrevier und fordert die Erhöhung der Rotwildabschusspläne durch die Untere Jagdbehörde
Der Verwaltungsgerichtshof in München hat dem Anspruch eines Grundeigentümers auf höhere Abschusspläne im Nachbarrevier durch die Untere Jagdbehörde stattgegeben. Der Grundeigentümer hatte durch die überhöhten Rotwildbestände im Nachbarrevier, die durch zu geringe Abschüsse entstanden waren, erhebliche Schäden an seinen Kulturen und wollte die überhöhten Rotwildbestände nicht hinnehmen. Die Klage richtet sich gegen die zu geringen Abschusspläne der Unteren Jagdbehörde.