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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Verlängerung des Jagdscheins nur noch mit Nachfrage beim Gesundheitsamt

14. April 2021 Das Bundeskabinett hat am 13. April den vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verschärfung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen beschlossen.

Stimmt der Bundestag zu, dann wird in Zukunft bei jeder Verlängerung des Jagdscheins beim Gesundheitsamt nachgefragt, ob es Hinweise auf eine eventuell fehlende körperliche und psychologische Eignung der Jägerin oder des Jägers gibt. Zweifel an der Zuverlässigkeit bzw. Eignung können zum Entzug der Waffenerlaubnis führen. Der Entwurf sieht zusätzlich vor, dass Waffenbehörden bei jeder Zuverlässigkeitsprüfung außerdem die örtliche Polizeidienststelle, das Bundespolizeipräsidium und das Zollkriminalamt einbeziehen müssen. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird bereits jetzt unter anderem festgestellt, ob eine Person vorbestraft ist oder durch extremistische Aktivitäten aufgefallen ist.

Innenminister Horst Seehofer (CSU) will auf diese Weise verhindern, dass Waffen in die Hände von Extremisten und psychisch Kranken gelangen. Das neue Gesetz stärkt seiner Meinung nach aber auch das Vertrauen in die vielen legalen Waffenbesitzer, die rechtmäßig ihrem Sport oder der Jagd nachgehen.   (weiterlesen)

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