Corona: Jungwildrettung bleibt erlaubt!
Pressemitteilung: Jungwildrettungseinsätze vor 5:00 Uhr morgens bleiben auch dann erlaubt, wenn ansonsten eine Ausgangssperre gilt. Im Gesetz über die „Bundes-Notbremse“ sind ausdrücklich Ausnahmen von Ausgangssperren vorgesehen.
Ausnahmetatbestand
Jungwildrettung als Teil der Hege ist Jagdausübung und kann bei Einsatz von Wärmebildkameras nur in den frühen Morgenstunden stattfinden. Auf den im Gesetz vorgesehenen Ausnahmetatbestand können sich Jungwildretter ausdrücklich berufen.
Jagdausübung
Das Gleiche gilt übrigens für die sonstige Jagdausübung am frühen Morgen oder späten Abend, jedenfalls bei Einzelansitz. Wir verweisen hier auf die Pressemitteilung des Deutschen Jagdverbandes vom 21. April 2021 „Jagd trotz Ausgangssperre weiterhin möglich“ (weiterlesen)

Foto: Deutsche Wildtier Stiftung

