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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Herzlich Willkommen auf der Antragsseite zum Förderprogramm Rehkitzrettung

Leistungsbeschreibung Förderprogramm Rehkitzrettung

Auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung mit in der aktuell veröffentlichten Richtlinie können Förderanträge für die Anschaffung von Drohnen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Mehr Informationen finden Sie in den Richtlinien.

Bitte beachten Sie, dass der unterschriebene Antrag auf Teilnahme an der Förderung nebst Nachweisen bis zum 01.09.2021 bei der BLE eingegangen sein muss. Nach dem 01.09.2021 eingegangene Förderungsanträge können leider nicht berücksichtigt werden!

Antragsvoraussetzungen und Informationen zum Antragsverfahren

Die wichtigsten Informationen zum Antragsverfahren finden Sie in den FAQs.

Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinnützige, eingetragene Vereine
Die Vereine müssen eingetragene Kreisjagdvereine sein oder sich lt. Satzung für die Rettung von Wildtieren, insbesondere von Rehkitzen, einsetzen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Ein Auszug aus dem Vereinsregister, aus dem hervorgeht, dass der Verein in Deutschland ansässig ist und gemeinnützig ist.
Die Vereinssatzung, aus der hervorgeht, dass der antragstellende Verein ein eingetragener Verein auf regionaler oder lokaler Ebene ist, zu dessen satzungsgemäßer Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd gehören.  (Hier geht es zum Onlineantrag)

Hier geht es zur Datenbank Drohnenservice/Kitzrettung

 

Kitzrettung