Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz: Vegetarier klagen erfolgreich gegen Treibjagden auf eigenen Grundstücken
5.5.2021Weil sie Treibjagden auf ihren Grundstücken aus ethischen Gründen ablehnen, haben zwei Vegetarier dagegen geklagt. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab ihnen nun Recht.
Das Ehepaar, das geklagt hatte, besitzt nach Angaben des Koblenzer Gerichts im Norden von Rheinland-Pfalz mehrere Grundstücksflächen, unter anderem mit Streuobstwiesen, die sie pflegen. Bei der für diesen Jagdbezirk zuständigen Kreisverwaltung hatten die beiden Vegetarier zunächst erfolglos beantragt, das Jagen auf ihren Grundstücken aus Gewissensgründen zu verbieten.
Weil die Kreisverwaltung ihren Antrag ablehnte, klagten die Grundstücksbesitzer, die nach eigener Aussage seit 1986 Vegetarier sind, vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht und bekamen Recht. (weiterlesen)


