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Wölfin Gloria: Dutzende Schafsrisse sind "nicht verhaltensauffällig"?

7.05.2021 Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat den Abschuss der Wölfin GW954f untersagt. Obwohl das Tier nachweislich routiniert Schafe reißt, sei es nicht verhaltensauffällig. Deutlicher konnte die Klatsche gegen alle Weidetierhalter nicht ausfallen. Ein Kommentar.

Es ist wie ein Schlag ins Gesicht der Weidetierhaltung: Die Wölfin mit der Nummer GW954f, der Wolfsschützer medienwirksam den Namen „Gloria“ verpasst haben, darf nicht getötet werden. Das urteilte am 6. Mai 2021 das Düsseldorfer Verwaltungsgericht.

Der Richterspruch beantwortete die Klage eines Hünxer Schäfers, der bereits Dutzende Schafe an die betreffende Wölfin verloren hatte und einen Abschuss fordert.

Umweltbehörden sind begeistert

Während der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mit Bestürzung und Unverständnis reagiert, freut sich das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen in Person von Ministerin Ursula Heinen-Esser (CDU): „Wir begrüßen, dass das Gericht die Entscheidung der Naturschutzbehörde des Kreises Wesel und die zu Grunde liegenden fachlichen Erkenntnisse und Einschätzungen des LANUV bestätigt hat.“   (weiterlesen)

Urteil

Sabine Leopold, agrarheute
Ressortleiterin Gesellschaft
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