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Oberlandesgericht Frankfurt Main, Pressemitteilung: Schadensersatzbemessung für einen auf der Jagd versehentlich getöteten Jagdhund 

11.05.2021 Pressestelle: OLG Frankfurt am Main

Sieht ein Jagdteilnehmer vor Schussabgabe auf eine Sau einen zuvor in deren Nähe wahrgenommenen Jagdhund nicht mehr, ist die Schussabgabe sorgfaltswidrig. Der Höhe nach bemisst sich der Schadensersatz für einen versehentlich getöteten Jagdhund nach den Kosten für einen vergleichbaren Welpen. Zu ersetzen sind zudem die Kosten für die Ausbildung eines Hundes mit durchschnittlicher Begabung, um einen dem getöteten Hund vergleichbaren Ausbildungsstand zu erreichen. Da die vorprozessual bereits gezahlten 2.100,00 € diesen Anspruch bereits abdeckten, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichter Entscheidung die Berufung der Hundehalterin zurückgewiesen.
Nr. 32/2021

Die Klägerin verlangt Schadensersatz für ihren bei einer Drückjagd versehentlich von dem Beklagten erschossenen, 20 Monate alten Jagdhund. Sie begehrt über die vorgerichtlich von der Haftpflichtversicherung bereits erhaltenen 2.100,00 € hinaus weiteren Schadensersatz unter Verweis auf erheblich höhere Ausbildungskosten.  (weiterlesen)

Schadensersatz