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Amtsgericht Moers erteilt Jagdgegnern klare Absage

21.05.2021 Ein Nazi-Vergleich von Jagdgegnern ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das ist die zentrale Botschaft eines Urteils des AG Moers gegen einen Facebook-Post der Bürgerinitiative Profuchs e. V.

Mit ihrem Facebook-Post vom 11. April 2021 gegen die Firma FallenFuchs, einen Hersteller tierschutzkonformer Lebendfallen zur Fangjagd und zum Wildmonitoring, hatte die Bürgerinitiative nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks überschritten, so das Urteil. Die Initiative hatte in ihrem Post den Facebook-Auftritt des Fallenherstellers verlinkt und mit folgendem besonderen Text versehen:

"Das Gesetz lässt etliche Tierquälerei straffrei durchgehen. Auch die Sklaverei war mal gesetzeskonform; auch die Hexenverbrennungen waren mal gesetzeskonform; zur Nazizeit waren die Judenvernichtungen gesetzeskonform… NOCH FRAGEN?"

Gegen diesen unsäglichen Vergleich mit ihrer Tätigkeit beantragte FallenFuchs beim Amtsgericht Moers eine einstweilige Verfügung, die am 19. Mai auch in aller Deutlichkeit erging. Das Gericht stellte fest, dass der Pro Fuchs-Vergleich vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5, Abs. 1 des Grundgesetzes nicht gedeckt ist und einen unzulässigen Eingriff in den Gewerbebetrieb von FallenFuchs darstellt. (weiterlesen)

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