Vinaora Nivo Slider 3.x

Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Image Not Found

Kleine Sünde… Jagdschein weg?

Parkschein vergessen, Schwarzfahren in der S-Bahn, Personalausweis bei der Jagdausübung nicht dabei – alles Nichtigkeiten? Was führt wirklich zum Jagdscheinentzug? Jagdrechtsexperte Dr. Henning Wetzel klärt auf, welche (kleinen) Alltagssünden letztendlich doch rechtliche Konsequenzen haben können und wann Jagdschein und Waffenbesitzkarte in Gefahr sind.

Dass Deutschland eines der strengsten Waffengesetze hat und auch das Bundesjagdgesetz in Bezug auf die Zuverlässigkeitsvorschriften diesem in Nichts nachsteht, hat sich in Jägerkreisen längst herumgesprochen. Doch die Frage, unter welchen Voraussetzungen man tatsächlich seinen Jagdschein verliert, wird an vielen Jägerstammtischen allenfalls durch Schauergeschichten gelöst, die darum kreisen, dass man gehört habe, dass jemand „wegen so einer Lappalie“ den Jagdschein losgeworden sei.

Unterschied zwischen "kleiner Sünde" und rechtlichem Verstoß

Die gute Nachricht vorweg: Bislang musste niemand seinen Jagdschein deswegen abgeben, weil er ab und zu vergisst, einen Parkschein zu ziehen. Aber gleichwohl ist es wichtig zu wissen, dass es nicht nur die dicken Dinger sind, die zum Verlust des Jagdscheins führen können, sondern auch im Einzelfall solche Verhaltensweisen, welche die meisten Jäger als entschuldbare Nachlässigkeit
betrachten würden, die aus Sicht des Gesetzgebers jedoch – jedenfalls bei penetranter Begehung – ein Indiz für die Unzuverlässigkeit des Betroffenen sind.    (weiterlesen)

Jagdschein