Nach Jagd-Urteil: Empörung bei Tierschützern und Jägern
500 Euro und das Wort „Ordnungswidrigkeit“ sorgen für einen Aufschrei unter Tierschützern und Jägern. Damit kam ein Garmisch-Partenkirchner davon, der ein Muttertier erlegt hat. Für den Richter ließ sich keine Straftat nachweisen. Tessy Lödermann befürchtet einen Präzedenzfall.
Garmisch-Partenkirchen – Diese eine Sache wollen Jäger unbedingt vermeiden. Es ist „das Schlimmste, was man machen kann“, sagt Johann Geisslinger, Vize-Vorsitzender der Kreisgruppe Garmisch-Partenkirchen im Bayerischen Jagdverband. Wem es passiert, „den belastet das ein Leben lang“, ergänzt Tessy Lödermann, Vorsitzende des Tierschutzvereins im Landkreis. Einem Jäger aus Garmisch-Partenkirchen ist es passiert. Am 19. Juni 2020 hat der 69-jährige, erfahrene Weidmann ein Muttertier erlegt. Damals forderten Geisslinger und Lödermann gegenüber dem Tagblatt: Diese Tat muss bestraft werden. Ein Jahr später steht fest: Der Strafbefehl über 2000 Euro wurde kassiert, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 500 Euro eingestellt (wir berichteten). „Das hat eingeschlagen wie eine Bombe“, sagt Lödermann über die Reaktionen auf das Urteil. „Pures Entsetzen“ herrsche unter Jägern und Tierschützern.
Rechtsanwalt des Jägers plädiert für Abschaffung des Paragrafen, der das Muttertier schützt
Was sie besonders fassungslos und traurig zurücklässt: Wie „unverhohlen“ der Rechtsanwalt in der knapp zweistündigen Verhandlung dafür plädierte, den Schutz des Muttertiers aus Paragraf 22, Absatz 4 im Bundesjagdgesetz gleich ganz abzuschaffen. (weiterlesen)


