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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Heuernte - Leserfrage: Wer ist für Rehkitzsuche vor Mahd zuständig?

Vor dem ersten Grasschnitt liegen viele Rehkitze im hohen Gras. Ist der Landwirt oder der Jäger für die Suche der Wildtiere zuständig, damit diese nicht ausgemäht werden?

Frage: Ich bewirtschafte Grünland und informiere den Jagdpächter jedes Mal rechtzeitig vor dem ersten Schnitt, damit er die Wiesen nach Kitzen und anderen Wildtieren absucht. Wenn er antwortet, er habe keine Zeit, die Wiesen abzusuchen, bin ich dann verpflichtet, die Wiesen selbst abzusuchen? Und wenn ich das dann tue, kann ich ihm dann meine Arbeitszeit in Rechnung stellen?

Antwort: In der Pflicht zur Wildsuche, um die Tiere vor dem Mähtod zu bewahren, stehen Landwirte und Lohnunternehmer. Ansonsten würden Sie gegen § 17 Tierschutzgesetz verstoßen, weil Sie vorsätzlich ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töten, da Sie es unterlassen, durch Ergreifen der bekannten Führsorgemaßnahmen Wildtiere vor der Mähmaschine zu bewahren. Das kann zu hohen Geldbußen führen. Sie handeln deshalb im eigenen Interesse, wenn Sie sich darum bemühen, dass kein Tier zu Schaden kommt, indem Sie etwa vor der Mahd ihre Wiese abgehen oder die Fläche mit Drohnen absuchen. Einen Anspruch gegen den Jagdpächter auf Vergütung ihres Engagements haben Sie nicht, weil Sie jedenfalls nicht primär seine, sondern Ihre eigene Aufgabe erfüllen.  (weiterlesen)

Kitzrettung