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Urteil in Sachen "Nothilfe" für Jagdhunde vor einem Wolf

Im Januar 2019 hatte ein Jagdgast bei einer Drückjagd in Fläming einen Wolf geschossen, um mehreren Jagdhunden zur Hilfe zu kommen, die von dem Wolf angegriffen wurden. Heute nun erging vor dem Amtsgericht in Potsdam das Urteil: Freispruch! Damit hat ein deutsches Gericht erstmalig einen solchen „Nothilfeumstand“ für Jagdhunde bestätigt! Allerdings ist das Urteil nicht einfach übertragbar; schon gar nicht ein Freifahrtschein! Die viereinhalb Stunden bahnbrechende Verhandlung machen vielmehr politische Aufgaben für die Zukunft deutlich. Dazu meine Kurzeinschätzung aus dem heutigen Prozess.