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„Wer einen Jagdhund verteidigt, kann das ohne Angst vor Strafverfolgung tun“

25. Juni 2021 (DJV) Berlin   Um einen Hund zu retten, hat ein niederländischer Jäger im Januar 2019 einen Wolf getötet. Das Amtsgericht Potsdam hat jetzt den Schützen freigesprochen. Was das Urteil für Jäger und Tierbesitzer bedeutet, erläutert Rechtsanwalt und Jagdrechtsexperte Dr. Heiko Granzin im DJV-Interview.

Weil er einen Jagdhund angriff, hat ein niederländischer Jäger Anfang des Jahres 2019 einen Wolf getötet. Die Staatsanwaltschaft sah eine Straftat und erhob Anklage. Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin ist Experte für Jagdrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Agrarrecht. Er hat den Jäger vor Gericht verteidigt und einen Freispruch erwirkt. Was das Urteil nun für Jäger, Haus- und Nutztierhalter bedeutet, berichtet er im DJV-Interview.

DJV: Das Amtsgericht in Potsdam hat einen Jäger freigesprochen, der einen Wolf getötet hat. Letzterer ließ sich zuvor nicht davon abbringen, Jagdhunde zu attackieren. Was bedeutet das Urteil für Jäger und insbesondere Hundeführer?

Dr. Heiko Granzin: Das Urteil gibt uns eine klare Antwort. Wer einen Jagdhund verteidigen muss, kann das ohne Angst vor Strafverfolgung tun. Zudem ist das in Wolfschutzkreisen verbreitete Ammenmärchen, dass in „Wolfsgebieten“ die Jagd mit Hunden zu unterlassen sei, oder die Hunde eben nötigenfalls geopfert werden müssten, eindrucksvoll widerlegt. Die Versuche, die Jagd als Ganzes über den Umweg des Wolfschutz abzuschaffen oder zumindest drastisch zu erschweren, sind nun endlich auch amtlich bestätigt Geschichte.

Stichwort Rechtsgüterabwägung: Wie ordnen Sie das Urteil ein?  (weiterlesen)

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