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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Probleme für Hundeausbildung? Neue Hundeschutzverordnung in Kraft

Kathrin-Fuehres

01.12.2021   Mit der Verkündung ist nun die neue Tierschutz-Hundeschutzverordnung in Kraft. Hat dies Folgen für die Jagdhundeausbildung?

Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt ist nun die Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung, welche unter Julia Klöckner auf den Weg gebracht worden war, in Kraft getreten. Neben dem Ausstellungsverbot für Hunde, die sogenannte Qualzuchtmerkmale aufweisen, gibt es auch Änderungen für die Haltung und Ausbildung von Hunden.

Mindestens vier Stunden pro Tag Umgangszeit mit Welpen
Züchter müssen ab sofort eine „eine ausreichende Sozialisation der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize gewährleisten.“ In gewerbsmäßigen Zuchten darf eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen und eine Mindestzeit von vier Stunden täglich im Umgang mit den Welpen muss sowohl bei privaten als auch gewerbsmäßigen Züchtern gewährleistet sein.

Auch eine Anbindehaltung ist in der Hundehaltung ab sofort untersagt. Bei der Gruppenhaltung muss jedem Hund ein Liegeplatz zur Verfügung stehen, sowie eine individuelle Fütterung und gesundheitliche Versorgung möglich sein. Es darf zudem keine unkontrollierte Vermehrung bei einer Gruppenhaltung stattfinden.   (weiterlesen)

Auswirkung