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Jagdgesetz: Entwurf will bisheriges Reviersystem aushebeln

Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel

10.02.2022 Der Entwurf sieht ein Austrittsrecht aus der Jagdgenossenschaft ab 10 ha Grund vor, der dann selbst bejagt werden kann.

In Brandenburg wird zum Sturmangriff auf Schalenwild und auf das Reviersystem geblasen. Im Entwurf des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) für ein Jagdgesetz geht es in der Tat um nicht mehr und nicht weniger als um die Abschaffung des Reviersystems und um die Zerschlagung eines Wildtiermanagements, das sich an wildbiologischen Erkenntnissen orientiert.

Oberste Maxime ist Wald vor Wild. Ein Aufwachsen der Verjüngung des Waldes muss an jeder Stelle gewährleistet sein, wobei Waldinventuren Grundlage der Beurteilung sein sollen. Es soll keinerlei zeitliche Vorgaben bei der Verpachtung von Jagdbezirken mehr geben. Jeder Grundbesitzer, der mindestens 10 Hektar sein eigen nennt, kann aus einer Jagdgenossenschaft ausscheren und auf seiner Scholle jagen, selbst wenn sie aus nicht zusammenhängenden Teilstücken von je einem Hektar besteht.

Abschusspläne wird es nicht mehr geben, allenfalls als Vorgabe von Jagdbehörden, um höhere Abschüsse zu erzwingen. Fütterung und Kirrung sind generell verboten. Jagd am Naturbau ist ebenso passé wie Totschlagfallen. Jagdausübungsberechtigte sind verpflichtet, sich verendetes Schalenwild, vor allem Unfallwild, anzueignen und zu beseitigen. Die Liste jagdbarer Arten wird reduziert, Nutrias sucht man dort vergebens. Im Entwurf wird das MLUK ermächtigt, alle wichtigen Bereiche am Gesetzgeber vorbei durch Verordnungen zu regeln.  (weiterlesen)

Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel