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Deutscher Jagdrechtstag - stärkere Einbeziehung der Flächenbewirtschafter bei Wildschäden empfohlen

10.02.2022 BERLIN/WERNIGERODE. Für eine stärkere Einbeziehung der Flächenbewirtschafter bei Wildschäden und Anpassungen bei den Notstandsbefugnissen im Fall von Wolfsangriffen hat sich der Deutsche Jagdrechtstag ausgesprochen. Wie aus den heute veröffentlichten Empfehlungen hervorgeht, plädieren die Jagdrechtsexperten bundesweit für eine Beteiligung der Bewirtschafter bei Wildschäden in Raps und Mais nach dem Vorbild einiger Landesjagdgesetze.

Dafür soll der von Schwarzwild verursachte Wildschaden, der auf einer zusammenhängenden Mais- oder Rapsfläche von mehr als 3 ha Größe entsteht, nicht ersetzt werden, wenn nicht der Geschädigte nach Absprache mit dem Ersatzpflichtigen auf mindestens 3 % der Flächen spätestens zwei Wochen vor Entstehung des Schadens Schneisen angelegt hat, die eine wirksame Bejagung des Schwarzwildes ermöglichen. Die oberste Jagdbehörde soll ermächtigt werden, durch Verordnung zu bestimmen, welche Schneisen eine wirksame Bejagung ermöglichen. Sie soll außerdem die Anforderungen an Anzahl, Länge, Breite und Ausrichtung regeln.  (weiterlesen)

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