Deutscher Jagdrechtstag: Wildschäden: Schadenersatz nur noch für Flächen mit Schneisen?
von Johanna Michel
14.02.2022
Bei Wildschäden in Raps und Mais sollen sich Landwirte stärker beteiligen. Das haben Experten des Deutschen Jagdrechtstags empfohlen.
Nach dem Vorbild einiger Landesjagdgesetze sollte es aus Sicht der Jagdrechtsexperten eine bundesweite Beteiligung der Flächenbewirtschafter geben. Diese Empfehlung sowie Anpassungen bei den Notstandsbefugnissen im Fall von Wolfsangriffen wurden am Mittwoch (09.02.) veröffentlicht.
Der Deutsche Jagdrechtstag hatte seine Empfehlungen bereits im November bei einer vom Deutschen Jagdverband (DJV) und der Deutschen Anwaltakademie unterstützten Tagung in Wernigerode formuliert.
Schneisen als Voraussetzung für Schadenersatz
Die Empfehlung des Deutschen Jagdrechtstags sieht vor, dass Schäden auf einer über drei Hektar großen, zusammenhängen Raps- oder Maisfläche nicht mehr ersetzt werden, wenn es der Geschädigte versäumt hat, auf mindestens drei Prozent der Flächen und spätestens zwei Wochen vor Entstehung des Schades Schneisen anzulegen. (weiterlesen)


