EU-Drohnenverordnung: Das müssen Sie bei der Kitzrettung beachten
28.04.2022
Immer mehr Jäger und Jägerschaften setzen Drohnen zur Jungwildrettung ein. Doch für den Einsatz ist einiges zu beachten.
Seit 31. Dezember 2020 gilt in Deutschland die EU-Drohnenverordnung, die die Vorschriften für Fernpiloten in Europa weitestgehend angeglichen hat. Zum Betreiben (Fliegen) einer Drohe (sofern diese im Außenbereich eingesetzt werden, über 250 gr wiegen oder mit Kamera ausgestattet sind) werden stets benötigt:
1. Eine UAS-Betreiberregistrierung (UAS = Unmanned Aircraft System = unbemanntes Luftfahrsystem)
Die Registrierung kann online über die Homepage des Luftfahrbundesamtes (www.lba.de) erfolgen und kostet für natürliche Personen 20,- EUR und für juristische Personen 50,- EUR.
2. Einen Kompetenznachweis für Fernpiloten
Der sogenannte Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) in den Klassen A1/A3 („kleiner Schein“) oder A2 („großer Schein“) ist für alle Fernpiloten, die in der offenen Betriebskategorie mit UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250g oder mit UAS einen seitlichen Abstand von weniger als 150m zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten mehr fliegen wollen, verpflichtend. (weiterlesen)


