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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Mehr als doppelt so viele Schalldämpfer nach Rechtsänderung

24.07.22
Berlin -  Eine noch von der alten Bundesregierung beschlossene Waffenrechtsnovelle hat die Nachfrage nach Schalldämpfern für Jagdwaffen in Deutschland in die Höhe schnellen lassen. Die Zahl der im Nationalen Waffenregister eingetragenen Schalldämpfer hat sich seit dem Inkrafttreten der Reform am 1. September 2020 mehr als verdoppelt, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach waren am 31. August 2020 dort 85.159 Schalldämpfer registriert, am 31. Mai 2022 waren in dem Register schon 197.412 dieser Waffenzubehör-Teile eingetragen.

Seit der Änderung im Jahr 2020 dürfen Jäger in ganz Deutschland und ohne eine Ausnahmegenehmigung Schalldämpfer erwerben - allerdings nur für Langwaffen, die für die Jagd zugelassen sind. Die Vorrichtung, die den Mündungsknall dämpft, darf auch nur während der Jagd oder beim jagdlichen Übungsschießen genutzt werden. Jägerinnen und Jäger müssen den Kauf dieses Zubehörs, genau wie bei der Anschaffung eines Gewehrs, binnen zwei Wochen den Behörden melden, die den Schalldämpfer dann in ihre Waffenbesitzkarte eintragen. Ein Schuss, der aus einer Waffe mit Schalldämpfer abgegeben wird, ist zwar deutlich leiser, aber immer noch deutlich zu hören.   (weiterlesen)

Schalldämpfer