Wildschäden: Berechnungen sollten von Experten geprüft werden
Wildschäden sind gerade in einer Zeit, in der landwirtschaftliche Produkte immer teurer werden, besonders ärgerlich. Berechnungen sollten von einem Experten geprüft werden, wie top agrar Österreich Rechtsexperte Dr. Levente B. Nagy erklärt.
07.09.2022 von Roland Pittner Dr. Levente B. Nagy
Kommt es zu Wildschäden, bedeutet es nicht zwingend, dass sich der Landwirt über die entstandenen Kosten ärgern muss, denn Jagdausübungsberechtigte haften verschuldensunabhängig für Wildschäden (siehe auch Seite 18). Doch trifft dies nicht für jeden Wildschaden zu und es stellt sich die Frage, welcher Schaden nun ersatzfähig ist. Was ist beispielsweise, wenn das Vlies durch über das Feld laufendes Wild beschädigt wird?
Eine allgemeine Definition für ersatzfähige Wildschäden sucht man vergeblich, da je nach Bundesland unterschiedliche Definitionen gelten. Daraus resultiert, dass durch Wild verursachte Schäden bundesweit sehr unterschiedlich ersetzt werden. So sind Wildschäden an Haustieren vom burgenländischen, jedoch nicht vom vorarlbergischen Landesjagdgesetz umfasst. Trotz unterschiedlicher Auffassungen, sind sich die Landesgesetze bezüglich einer nahezu identen Definition einig: Der Jagdausübungsberechtigte hat die Wildschäden an noch nicht eingebrachten Früchten/Erzeugnissen zu ersetzen. Somit können sich Landwirte Wildschäden, die z. B. durch die Schädigung von Maiskulturen entstehen, ersetzen lassen.
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