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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

 Zahlt die Versicherung bei Wildschäden im Garten?

Von Lena Hackauf 12. September 2022

Rehe, Wildschweine und Wildkaninchen können im Garten große Schäden verursachen. Doch wer kommt für den Wildschaden im Garten auf? Greift ein Versicherungsschutz?

Auch in Großstädten sieht man Wildtiere immer häufiger in Schrebergärten nach Nahrung suchen. Die Folgen sind kahle Jungbäume, leere Gemüsebeete oder verwüstete Rasenflächen. Jeder Hobbygärtner weiß, dass es kostspielig ist, einen gepflegten Garten zu haben. Wer kommt also für den Wildschaden im Garten auf?

Was fällt alles unter einen Wildschaden im Garten?

Wildtiere gibt es viele in Deutschland: von Wildschwein bis Reh, von Maus bis Maulwurf – sie alle leben in der Wildnis. Unabhängig von der Körpergröße können sie alle für Schaden und Ärger im Garten sorgen. Maulwürfe und ihre Hügel zerstören die emsig gepflegte Rasenfläche – so wie auch Wildschweine auf der Suche nach Nahrung. Rehe knabbern indes die zarte Rinde von jungen Bäumen ab und Wühlmäuse bearbeiten das Gemüsebeet unterirdisch.

Als Wildschaden gelten jedoch nur jene Schäden, die von Wild an landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder privat-gärtnerisch genutzten Flächen entstehen. Wild meint hierzulande jene Tiere, die man jagen kann. Das bedeutet, Schäden etwa durch Wildschweine, Rehe (und anderes Schalenwild), Wildkaninchen und Fasane werden als Wildschaden gewertet. Maulwurf und Mäuse jagt man in den meisten Fällen nicht, sie zählen deshalb nicht dazu.   (weiterlesen)

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