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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Jäger vor Gericht - Prozess nach Erntejagd: Verstoß gegen Tierschutzgesetz oder Wilderei?

Mit der Auffassung des Gerichts sind die Pächter nicht zufrieden.

Johannes Schlereth
19.10.2022

Nach einer Erntejagd schoss ein revierfremder Jäger flüchtige Wildschweine in einem Neubaugebiet. Für das Gericht ein schwerer Spagat: Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Wilderei?

Am vergangenen Mittwoch musste sich ein Jäger in Zerbst (Sachsen-Anhalt) vor dem Amtsgericht verantworten. Die Vorwürfe wogen schwer: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und Jagdwilderei. Was war geschehen?

Der Angeklagte, ein Jäger, wurde im vergangenen Jahr angerufen, weil eine Rotte Wildschweine durch ein Wohngebiet und die dazugehörigen Gärten zog. „Das waren etwa zehn Tiere“, teilte Frank Straube, der Pressesprecher des Gerichts, mit. „Zum Teil hatten sich die Tiere in Zäunen verfangen und waren teils schon verletzt.“ Straube weiter: „Man konnte den zuständigen Jagdpächter nicht erreichen. Deshalb wurde der Angeklagte kontaktiert.“ Einer der Pächter des Reviers sieht das anders: „Wir saßen 500 Meter entfernt an einem Maisschlag, die Polizei hat unsere Nummern, aber uns hat niemand kontaktiert.“

Jäger erschießt Wildschweine mit Pistole im Wohngebiet

Indes sah sich der Angeklagte die Situation an, überlegte und handelte schließlich – so der Pressesprecher. „Er hat dann mit der Pistole die Tiere im Wohngebiet erlegt.“ Währenddessen war die Erntejagd der Pächter zu Ende, man stand beisammen und erzählte, so der Pächter. „Plötzlich hat man Schüsse aus dem Wohngebiet gehört. Wir konnten das nicht zuordnen und dachten es sind vielleicht Handwerker mit einem Nagelapparat beim Hausbau zugange.“ Die Folge: Die Jäger taten die Schüsse als Baulärm ab.

Pächter wussten nichts vom Abschuss der Wildschweine  (weiterlesen)

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