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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Jagd und Tierschutz – Ein ewiges Ringen

27.10.2022

Nicht erst seit der Erhebung des Tierschutzes in den Verfassungsrang befinden sich Jagd und Jäger im besonderen Fokus der Gesellschaft. Unser Privileg, Tiere töten zu dürfen, bleibt verbunden mit einer damit untrennbaren Verantwortung.
Dieser Pflicht sollte man sich stets bewusst sein – nicht nur, weil man ansonsten leichtfertig mit seinem Jagdschein spielt ...

Setzt man Jagd- und Tierschutz in Bezug, stößt man unweigerlich auf § 4 Abs. 1 TSchG: „Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder ... unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen waidgerechter Ausübung der Jagd ... zulässig …, darf sie nur vorgenommen werden, wenn dabei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.“

Umgekehrt nimmt auch das Bundesjagdgesetz (BJG) einen Bezug zum Tierschutzrecht vor, in § 44 a heißt es dort: „Vorschriften des Tierschutzrechts bleiben unberührt …“. In § 1 Abs. 3 BJG heißt es: „Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten.“

Was sind Kriterien deutscher Waidgerechtigkeit ?
Wild unnötige Qualen ersparen,
im Wild das uns Menschen am nächsten stehende Geschöpf der Natur zu achten,
dem Wild im Rahmen des Zweckes und des Zieles der Jagd ein Maximum an Chancen zu lassen,
Jagdbetrieb und -leidenschaft im Sinne einer durch allg. Gesetze und die Pflicht zur Wahrung des Ansehens der Jäger bedingten Disziplin unter Kontrolle zu halten.

Damit ist die Jagd also ohne jede Einschränkung tierschutzgerecht, wenn sie die Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit beachtet. Diese Beziehung zwischen Tierschutz und Jagdrecht ist auch konform zum Staatsziel Tierschutz (Art. 20 a GG): „Der Staat schützt auch in der Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere …“.   (weiterlesen)

Tierschutz