Revier verpachten – Wildschäden vermeiden
Tipps für Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer
Frank Christian Heute
Seit einigen Jahren bereits ist deutlich geworden, dass die herkömmliche Jagdverpachtung nach dem Höchstgebot nicht geeignet ist, um im Revier Schalenwild effektiv zu regulieren und Wildschäden zu verringern. Das System (großes) Revier und (teure) Jagdpacht ist auf die Hege und „Bewirtschaftung“ des Wildes ausgerichtet. Es hat die aktuell enorm hohen Schalenwildbestände hervor gebracht. Das System ist auf den Schutz und die Förderung des Wildes ausgerichtet (was im Niederwildrevier auch nach wie vor Sinn ergibt) – aber eben nicht auf eine wildschadenorientierte Jagd, geschweige denn auf eine Reduktion der Reh- und Hirschbestände.
Mit dem gängigen „Kniff“ der Verpächter, die Wildschadenersatzpflicht auf den Jagdpächter zu übertragen, hat man zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Der Jagdpächter zahlt (reichlich) für das Recht der Jagdausübung und versichert den Eigentümern die Schäden! Doch was sich über zum Jahrzehnte gängigen Modell entwickelt hat, erweist sich nun als Auslaufmodell.
Denn die Wildschäden sind mit dem Anwachsen der Wildbestände ausgeufert und sind für die akut notwendige Wiederbewaldung eine existentielle Gefahr. Denn bei hohen Wilddichten wird die Waldverjüngung derart beeinträchtigt, dass außerhalb von Zäunen kein artenreicher Wald nachwachsen kann!
Die Annahme von Jagdgenossenschaften/ Eigenjagden, Wildschäden (die nicht vom Jagdpächter bezahlt werden) durch die Einnahme hoher Jagdpachten kompensieren zu können, hält vor diesem Hintergrund keiner Prüfung stand. Zumindest in keinem Revier, in dem mehrere Hektar Wald wiederbewaldet werden müssen. Die weit verbreitete Entmischung der Arten ist kaum jemandem bewusst – auch nicht den Waldbesitzern. (weiterlesen)


