Jagdpacht und Vertragsrecht: Der Teufel steckt im Detail
Brigitte Auer, 15.12.2022
Arge Jagdgenossenschaften im BBV Donau-Ries befasst sich mit dem Steuerrecht
Fünfstetten/Lks. Donau-Ries Das Bild vom freien Waidmann, der mit seinem Gewehr durch die Wälder streift, gehört besser in einen Ganghofer-Roman. Heute „wildert“ der Jagdbesitzer selbst, wenn er seine Steuern an den Staat nicht entrichtet. Und so tauschte man sich auf der Mitgliederversammlung der ArGe Jagdgenossenschaften des BBV-Kreisverbandes Donau-Ries in Fünfstetten nicht über die letzte Jagdtrophäe aus, sondern informierte sich über Fragen des Vertrags- und Steuerrechts. Zudem nutzte man das Zusammenkommen, um ArGe-Sprecher Karl-Heinz Fackler und dessen Stellvertreter Lorenz Hofer für weitere fünf Jahre in ihrem Ämtern zu bestätigen und verdiente Jagdvorsteher zu ehren.
Jagdgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetz, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf. Die Jagdgenossenschaft verpachtet das Jagdausübungsrecht im Gemeinschaftsjagdrevier über einen Jagdpachtvertrag. Nach Corona müssen viele Jagdreviere neu verpachtet werden, sagte Ulrich Hins, Referent für Jagdangelegenheiten beim BBV Schwaben in Augsburg. Ein guter Zeitpunkt also, die Jagdgenossen über einige Details des Jagdpachtvertragsrechts zu informieren.
Wie bei einer Verpachtung vorzugehen ist, regelt die Satzung der Jagdgenossenschaft. Es gelte dabei die Mustersatzung. Individuell von jeder Jagdgenossenschaft beschlossen werden müssen die Stimmberechtigten, die Weise der Bekanntgabe und die Auszahlung des Pachtzinses. Eine genaue Festlegung in der Satzung, so Hins, erspare spätere Streitigkeiten, die Wiederholung ungültiger Verfahren kann vermieden werden. So könne man sich beispielsweise bei der geforderten „ortsüblichen“ Bekanntmachung am Vorgehen der Gemeinde orientieren oder besser es genau in der Satzung festlegen und damit jeder weiteren Diskussion über die Rechtsgültigkeit der Ladung entgegenwirken.
Pachtbedingungen festlegen


