Jagdverpachtung Niedersachsen, Landkreis Rotenburg/Wümme: Vorbildliche Jagdpachtausschreibung durch den Landkreis Rotenburg/Wümme!!!
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat 11 Eigenjagden.
Ab dem 1. April 2023 werden die nachstehenden Eigenjagden für die Dauer von 9 Jahren neu verpachtet:
Heideseen, Stellingsmoor I und Stellingsmoor II
Der Landkreis Rotenburg/Wümme bedient sich bei der Jagdverpachtung eines Kriterienkatalogs, der zu einem fairen und offenen Bieterverfahren bei der Jagdverpachtung führt. Wir vom Jagdportal haben diesen Kriterienkatalog als Anhang im "mehr lesen Eintrag" angehängt, weil wir diesen Kriterienkatalog zum Bieterverfahren in einer Jagdverpachtung als vorbildlich für Jagdpachtausschreibungen ansehen.
Zukünftige Jagdpächter, Jagdpachtinteressierte, Jagdvorsteher und Jagdgenossen sollten diesen Kriterienkatalog lesen und bei den Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern anderer Jagdbezirke auf ein ähnliches Vergabeverfahren mit Kriterienkatalog hinwirken.
Kriterien für die Verpachtung von Eigenjagden des Landkreises Rotenburg  (Wümme) gemäß dem Kreisausschussbeschluss vom 17.09.2020
Die Eigenjagden des Landkreises Rotenburg (Wümme) werden nach folgenden Kriterien über  ein Punktesystem verpachtet:
1. Pachtzins (max. 40 Punkte)
Der Pachtzins wird mit 40 Punkten gewichtet und demnach nach folgender Formel
bewertet:
40 Punkte x Gebot dieses Bieters/Höchstgebot
2. Nachgewiesenes Engagement für den Naturschutz (max. 40 Punkte)    
(zum vollständigen Kriterienkatalog)


