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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Bleischrot in Feuchtgebieten im Europäischen Wirtschaftsraum verboten

Das Bleischrotverbot für Feuchtgebiete betrifft nahezu alle Jäger in der EU. Die unklare Definition des Begriffs Feuchtgebiete sorgt für Unklarheit.

Kim Trautmann am 24. Februar 2023

Bleischrot verboten
Mit der neuen Verordnung für den Europäischen Wirtschaftsraum namens REACH ist am 15. Februar ein Verbot von Bleischrot in bestimmten Gebieten in Kraft getreten. Pikant daran ist insbesondere, dass nicht nur das Verschießen von Bleischrot untersagt ist, nein auch das Mitführen innerhalb einer Pufferzone von 100 Metern rings um Feuchtgebiete ist untersagt.
Insbesondere dürfte es bei der Umsetzung der Verordnung Probleme geben, da der Begriff Feuchtgebiete nicht klar definiert ist. Betroffen sind alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Vogelschutz oder Tierschutz?
Das Verbot von Bleischrot hat den Zweck, wandernde Wasservögel zu schützen, es setzt das Afrikanisch-Eurasische Abkommen über wandernde Wasservögel um. Zahlreiche EU-Mitglieder hatten sich bereits sukzessive auf das Verbot vorbereitet, andere hingegen nicht.  (weiterlesen)

Feuchtgebiete ; Verbot von Bleischrot