Wolfsverordnung: So dürfen in Bayern Wölfe geschossen werden
Isegrim geht es in Bayern nach einem Vorstoß von Markus Söder an den Kragen. Allerdings: Die Verordnung ist kein Blankoscheck.
8. MAI 2023
Der Blick aufs Papier macht es deutlich: Die bayerische Staatsregierung hat einen großen Wurf beim Wolfsmanagement gemacht. Seit dem 1. Mai gilt die neue Verordnung, mit der man Wölfen und auch Fischottern im Ernstfall zu Leibe rücken möchte. Der Gesetzestext hat es durchaus in sich.
Wolfsverordnung in Bayern: Wann ist ein Wolf gefährlich?
Im Fokus des Werkes steht nicht das Tier, sondern der Mensch. Das zeigt sich bereits beim ersten Paragraphen: „Schutz des Menschen und der öffentlichen Sicherheit“ liest sich dort. Wölfe dürfen mittlerweile entnommen werden, wenn sie sich Menschen außerhalb von Fahrzeugen näher als 30 Meter kommen. Aber: Das gilt auch umgekehrt: Lässt ein Wolf zu, dass ihm ein Mensch näher als 30 Meter kommt, gilt er als Gefährdung für die öffentliche Sicherheit respektive als Gefahr für den Menschen. Aber: Auch die Bebauung spielt bei der Einstufung eine Rolle.
Wolf und Mensch: Das regelt die Verordnung
Wenn ein Wolf sich über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Metern von geschlossenen Ortschaften, von Menschen genutzten Gebäuden oder etwa Stallungen aufhält, gilt er ebenfalls als potenziell gefährliches Tier. Entnommen werden darf der Wolf in diesen Fällen nur dann, wenn eine Vergrämung nicht möglich erscheint oder voraussichtlich erfolglos bleiben wird. Aber: Auch in anderen Situationen gelten Wölfe als Gefahr für den Menschen: Beispielsweise, wenn sie Menschen trotz Vetreibungsversuchen folgen, sich Menschen in Ortschaften nähern und nur schwer vertreiben lassen, Hunde reißen oder aggressives Verhalten gegenüber Hund oder Mensch zeigen. (weiterlesen)


