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Jäger unter Erfolgsdruck: Wer zu wenig schießt, fliegt raus

Viele Waldbesitzer sind unzufrieden mit ihrem Jäger. Junge Bäume werden vom Rehwild verbissen. Was tun? Ein Jagdpachtvertrag läuft neun Jahre. Es geht aber auch anders: Wenn die Gemeinschaft der Grundbesitzer die Jagd selbst organisiert.
Von Kirsten Zesewitz

Franz Nibler steigt auf seinen Hochsitz. Es hat geschneit, perfektes Jagdwetter. Der Jäger muss heuer noch zwei Rehe schießen, das will er schaffen. Sonst bekommt er Probleme: Franz Nibler hat einen Pirschbezirk bei der Jagdgenossenschaft Utzenhofen, Oberpfalz. Er jagt auf 50 Hektar Fläche. Normale Jagdreviere in Bayern sind 500 bis 700 Hektar groß. Nibler ist aber kein normaler Jagdpächter, er hat nur einen Vertrag für ein Jahr. Er ist Jäger im Auftrag der Utzenhofener Waldbesitzer sozusagen. Ein Dienstleister? "Ich sehe mich als Verbündeter der Waldbauern", sagt Nibler, "ich leiste zwar einen Dienst, indem ich hier jage, aber ich sehe ja auch, dass es was bringt für den Wald."

Waldbesitzer: Kontrolle über die Jagd

Die Utzenhofener Jagdgenossenschaft – das ist die Gemeinschaft der Landwirte und Waldbesitzer – hat seit April 2023 keinen "normalen" Jagdpächter mehr. Sie organisiert die Jagd selbst. "Eigenbewirtschaftung" nennt man das. Konkret: Die Grundbesitzer verpachten ihr Jagdrecht nicht – wie sonst üblich – für neun Jahre an einen Jäger, sondern sie behalten die Verantwortung für die Ausübung der Jagd in ihren Händen. Das macht viel mehr Arbeit als früher, aber es bedeutet auch: Die Grundbesitzer haben die Kontrolle über die Jagd im Wald. Wenn ein Jäger seinen Abschuss nicht erfüllt, fliegt er raus.

Drei Hürden für "Eigenbewirtschaftung"     (weiterlesen)

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