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Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Wild trifft Energie: Sind PV-Anlagen und Jagdrevier vereinbar?

Helena von Hardenberg

18.02.2024

Freiflächenanlagen boomen. Was kommt hinsichtlich Photovoltaik-Anlagen auf Wild, Jäger und Revierinhaber zu? Das erklärt Mona von Baumbach, Diplom-Kauffrau und Referentin für Solarenergie beim Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen (LEE).

Frau von Baumbach, welche Voraussetzungen/Kriterien muss eine Fläche erfüllen, um mit einer Photovoltaik-Anlage (PVA) bebaut zu werden?

Mona von Baumbach: Zu unterscheiden sind hier grundsätzlich die genehmigungsrechtlichen Kriterien und die wirtschaftlichen Kriterien. Eine Baugenehmigung setzt einen entsprechenden Bebauungsplan der Fläche voraus. In der Regel muss also eine Bauleitplanung durch die betroffene Gemeinde erfolgen, in der der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan entsprechend geändert werden, um anschließend die Baugenehmigung erteilen zu können. Denn PVA sind keine im Außenbereich privilegierten Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 BauGB. Im Rahmen der Bauleitplanung wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist in jedem Fall involviert. Nicht nur bei der Frage der Zulässigkeit, sondern auch, indem sie Vorgaben dem Standort entsprechend macht. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine Ausnahme, nämlich den 200-Meter-Korridor entlang von Autobahnen und Schienenwegen mit zwei Hauptgleisen, gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB. Hier reicht der Antrag auf Baugenehmigung, die in der Regel erteilt werden muss, sofern nicht höherrangige Belange dagegensprechen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird durch § 2 EEG allerdings sehr hoch gehängt. Er ist von überragendem öffentlichem Interesse.  (weiterlesen)

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