Vinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.xVinaora Nivo Slider 3.x

Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Muss Nachtsichttechnik im Waffenschrank aufbewahrt werden?

Jäger dürfen laut Waffengesetz Umgang mit verbotener Nachtsichttechnik haben. Vorsicht ist deshalb bei der Aufbewahrung geboten.

Phil Kahrs    21.2. 2024

Der Umgang mit Vorsatzgeräten für die Nachtjagd ist in der Jägerschaft in Deutschland mittlerweile alltäglich geworden. Aus Gesprächen mit Jägern wird jedoch immer wieder deutlich, wie wenig die meisten über die rechtliche Komponente im Umgang mit den Geräten wissen. Vor allem die korrekte Aufbewahrung der Nachtsichttechnik ist ein Punkt, der bei Nichteinhaltung schnell an der Zuverlässigkeit rütteln kann.

Ausnahmen für Jäger laut Waffengesetz

Laut der Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 des Waffengesetzes (WaffG) ist der Umgang mit Nachtsichtgeräten und Nachtzielgeräten mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre), sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, verboten. Sie zählen zu den verbotenen Waffen. Nach WaffG § 40 Absatz 3 Satz 4 gilt für Inhaber eines gültigen Jagdscheins für jagdliche Zwecke jedoch eine Ausnahme im Umgang mit Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre).   (weiterlesen)Nachtsichttechnik