Grünlandbewirtschaftung: Neue Regeln für Kitzrettung mit Drohnen - 50.000 Euro Bußgeld drohen
Rasso Walch, Redaktion Pirsch
28.02.2024
Seit Anfang des Jahres gelten neue Regeln für das Fliegen mit Drohnen. Bei der Kitzrettung mit Wärmebilddrohnen sind auch Landwirte und Jäger betroffen.
Am 1. Januar 2024 traten mehrere Änderungen der EU-Drohnenverordnung in Kraft. Die Regelungen waren schon lange vorgesehen, aber mehrfach verschoben worden. Betroffen davon sind fast alle Drohnen und somit auch diejenigen, die zur Kitzrettung eingesetzt werden.
Grund dafür ist, dass unter anderem die Übergangsregelung für Bestandsdrohnen ausgelaufen ist. Denn seit dem 1. Januar müssen alle verkauften Drohnen einer Drohnenklasse (Risikoklassen C0 bis C4) zugeordnet und zertifiziert sein.
Copter, die älter sind und demnach noch keiner Klasse zugeordnet sind, dürfen nur noch mit entsprechenden Einschränkungen betrieben werden. (weiterlesen)
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