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Wildschaden – so gehen Sie richtig vor

Sebastian Bönsch, LWK Niedersachsen 12. 3.2024

Wenn Schwarzwild den eigenen Acker heimgesucht hat, ist Ärger vorprogrammiert. Die richtige Vorgehensweise hilft allen Beteiligten, einen Schaden schnell und zügig zu regulieren und am Ende weitere Schäden zu vermeiden.

Wildschäden bereiten Landwirten, aber auch Jägern und Jagdgenossenschaften immer größere Sorgen, allerdings mit unterschiedlicher Ausprägung: Landwirte fürchten zum Teil erhebliche Ernte- und Futterausfälle, Jagdgenossenschaften denken an schwierige Neuverpachtungsverhandlungen und die Jäger an hohe Wildschadenszahlungen. Vor allem aber in Revieren, in denen Wild nur selten einen Schaden auf landwirtschaftliche Flächen anrichtet, ist die Verunsicherung bei der Vorgehensweise und der Regulierung von Wildschäden auf allen Seiten groß.

Der Schaden ist da – wer ist der richtige Ansprechpartner?
Der jeweilige Jagdpächter ist grundsätzlich nicht die erste Ansprechperson, wenn es darum geht, einen Wildschaden anzumelden. Vielerorts wird er dennoch direkt vom geschädigten Landwirt direkt über einen Wildschaden informiert, mit der Bitte, den Schaden am besten mit einer Geldzahlung zu regulieren. Diese Vorgehensweise ist seit Jahrzehnten in vielen Revieren üblich und funktioniert auch in schätzungsweise über 90 Prozent aller Wildschadensfälle hervorragend. Sie ist aber nicht der offizielle Weg: Gesetzlich ist nicht der Jagdpächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet. Nach § 29 Bundesjagdgesetzes ist stattdessen primär die Jagdgenossenschaft der richtige Anspruchsgegner. Erst in zweiter Linie wird die Zuständigkeit bei Wildschaden über die ausgehandelten Jagdpachtverträge geregelt bzw. auf den Jagdpächter übertragen.

Wildschaden erst der Gemeinde, dann der Jagdgenossenschaft melden

Um aber ein offizielles Verfahren zur Wildschadensregulierung einzuleiten, muss der Schaden immer bei der Gemeinde angemeldet werden, in der die betroffene Fläche liegt. Außerdem sollte der Geschädigte stets seine Jagdgenossenschaft kontaktieren. Für eine Regulierung empfiehlt sich für die Beteiligten auch immer in die gültigen Jagdpachtverträge einzusehen und zu schauen, welche Regelungen zum Wildschadensanspruch hier festgehalten sind.

Meldefristen unbedingt einhalten  (weiterlesen)

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