Vinaora Nivo Slider 3.x

Deutsches Jagdportal Jagdnachrichten

Image Not Found

Cannabis und Jagd: Was müssen Jäger beachten?

Seit einigen Wochen ist Cannabis legalisiert worden. Aber: Was bedeutet das für uns Jäger?

05. Mai 2024

Was sich für viele wie ein Aprilscherz angehört hat, wurde nun am 1. April 2024 bitterer Ernst. Die Droge Cannabis wurde (teil)legalisiert. Über die Einzelheiten des Cannabisgesetzes im Hinblick auf Anbaumengen, Orte des Konsums etc. verweise ich hierbei auf die mannigfaltige Berichterstattung in der Medienlandschaft. Für uns Jäger könnten jedoch zweierlei Dinge relevant werden. Einerseits, wie viel Cannabis man besitzen darf und andererseits, welche Grenzwerte nun bei der Teilnahme im Straßenverkehr und bei der Nutzung von Waffen gelten.

Cannabis-Besitzmengen und Grenzwerte

Nach dem neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG) darf jeder Volljährige in der eigenen Wohnung bis zu drei Cannabispflanzen halten (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 KCanG). Außerdem ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum straffrei, vgl. § 3 Abs. 1 KCanG. Im privaten Raum verdoppelt sich die Menge sogar, so dass man hier bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis besitzen darf, vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG. In Joints gerechnet heißt dies bei durchschnittlich 0,3 Gramm pro Joint eine Besitzmenge von etwa 80 Joints im öffentlichen Raum (bei Beachtung der 25 Gramm). Es ist davon auszugehen, dass wir nun neben Bärlauch und Maggi bald vermehrt einen süßlichen Marihuana-Duft beim Ansitzen wahrnehmen werden. Dürfen wir uns nun „while the sun is shining and the weather is sweet“ beim Ansitzen auch einen Joint genehmigen? Die klare Antwort: schwierig! (weiterlesen)

Konsumcannabisgesetz (KCanG)