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Nachtsichttechnik für Jagd auf Raub- und Schwarzwild bayernweit erlaubt

In Bayern ist ab dem 17. Mai im gesamten Freistaat die Jagd mit Nachsichttechnik auf Raubwild und Schwarzwild zulässig.
Kathrin Führes10. MAI 2024

Gute Nachrichten für viele Raubwildjäger im Freistaat: Ab dem 17. Mai darf in Bayern Nachtsichttechnik auch für die Bejagung von Raubwild eingesetzt werden. Das gab nun das zuständige Wirtschaftsministerium bekannt. Jagdminister Hubert Aiwanger hat dafür die notwendige Änderung der Ausführungsverordnung des Bayerischen Jagdgesetzes auf den Weg gebracht.

Freigabe der Nachtsichttechnik nun für alle Landkreise
Zudem darf die Nachtsichttechnik ab dem 17. Mai auch für die Bejagung von Schwarzwild in allen Landkreisen Bayerns eingesetzt werden. Bislang war das in vielen, aber noch nicht in allen Landkreisen erlaubt.  (weiterlesen)

Nachtsichttechnik