„Schikanös“ und „Fehlurteil“: So bewerten Juristen das Waffen-Verbot für AfD-Mitglieder
03.07.2024
AfD-Mitglieder müssen ihre Schusswaffen abgeben. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in zwei parallelen Verfahren entschieden und damit die Klagen von Partei-Mitgliedern abgewiesen, denen die Erlaubnis zum Waffenbesitz aberkannt worden war. Verwaltungsrechtler Dietrich Murswiek hält den Vorgang für „schikanös“, Rechtsanwalt Ralf Höcker spricht gegenüber NIUS sogar von einem „Fehlurteil“.
Obwohl die AfD nicht verboten ist, dürfen ihre Mitglieder keine Schusswaffen besitzen – weil die Partei vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wurde. „Der Umstand, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz eine politische Partei als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen einstuft, führt – unabhängig von deren politischer Ausrichtung – regelmäßig zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder“, heißt es in einer Mitteilung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts.
Entzug des Waffenscheins „dient allein der Schädigung der Partei“ (weiterlesen)


