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Sicherheit bei der Jagd - Durchführung einer Erntejagd: Das müssen Jäger jetzt wissen

18.07.2024

Die SVLFG hat die UVV Jagd angepasst, um mehr Flexibilität und Sicherheit bei Erntejagden zu gewährleisten.

Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Jagd bezüglich der Erntejagden durch die SVLFG wurde angepasst. Die bisherigen Formulierungen wurden teilweise so gelesen, dass bei Erntejagden aus Sicherheitsgründen zwingend erhöhte Stände oder Sitze zur Schussabgabe eingesetzt werden müssten, erklärt das Wirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung dazu. Die SVLFG habe durch die Anpassung der UVV nun klargemacht, dass das nicht der Fall ist.

Erntejagden ohne zwingende Erhöhung: Neue Spielräume für Schützen

In § 3 der UVV Jagd wird gefordert: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“. Weiter hieß es dort bisher: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Da es auch andere Möglichkeiten gibt, dieses Schutzziel zu erreichen, lautet der neu formulierte Hinweis laut SVLFG wie folgt: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn bei Erntejagden keine angemessenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen im Zuge der Jagdvorbereitung und Jagddurchführung erfolgen.“ Durch die neue Formulierung hat der Schütze laut SVLFG einen erweiterten Handlungsspielraum. Der Stellenwert der erhöhten jagdlichen Einrichtung mit Beschränkung der Schussentfernung bei Erntejagden bleibe in seiner Wirkung weiterhin bestehen. (weiterlesen)

Unfallverhütungsvorschrift