Jagd auf den Wolf: Die Folgen der Gerichtsurteile
Josef Koch 7.08.2024
Die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofes führen vor allem bei Umweltschützern zu falschen Schlüssen. Das sind die Fakten. Die beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofes und die gekippte Wolfsverordnung in Bayern erwecken den Eindruck, dass ein Abschuss von Wölfen nicht mehr möglich ist. Zumindest wollen das Natturschützer glaubhaft machen. Doch so ganz stimmt das nicht. Was jetzt die Rechtslage ist.
Ist mit den beiden Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) der Wolfsabschuss EU-weit gestoppt?
Nein. Der Abschuss von Problemwölfen bleibt weiter in Ausnahmefällen möglich. Allerdings muss er sehr gut begründet werden. Eine generelle Jagd des Wolfes ist wegen des hohen Schutzstatus allerdings wie bisher schon nicht erlaubt. (weiterlesen)


