Wolfsabschuss in der Rhön kommt vor Gericht
15.9.2024
Artenschützer sind empört, dass sie weder über die Tötungsgenehmigung informiert noch zuvor an der Entscheidung beteiligt worden sind.
Eine kleine Organisation kündigt außerdem Strafanzeigen an. Von Christian Sebald Die Geschehnisse rund um den Abschuss der Jungwölfin GW4174f auf der Hohen Rhön werden zu einem Fall für die Gerichte. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) hat dieser Tage erklärt, dass sie nachträglich gegen die Ausnahmegenehmigung klagen wird, die zu der Tötung der Wölfin geführt hat. Die GzSdW war – wie andere Organisationen – komplett von dem Abschuss überrascht worden, sie hatte nichts davon gewusst, dass die Regierung von Unterfranken die Genehmigung dafür erteilt hatte. Dabei hatte die GzSdW wenige Tage vor dem Abschuss gezielt bei den Behörden nach einer Abschussgenehmigung gefragt, aber nach ihren Angaben nur ausweichende Antworten erhalten.
Die GzSdW will nun vor Gericht erreichen, dass sich so ein Vorgehen nicht wiederholen darf. „Wir sind überzeugt, dass wir als anerkannte Naturschutzorganisation über eine solche Abschussgenehmigung informiert werden müssen, sowie sie erlassen ist“, sagt die Vorsitzende der GzSdW, Nicole Kronauer. „Außerdem müssen wir an dem gesamten Verfahren beteiligt werden.“ (weiterlesen)


