Widersprüche gegen SVLFG-Beitragsbescheide
Der Geschäftsführer der Vereinigung der Jäger des Saarlandes, Herr Schorr, bietet allen Jägern einen Musterwiderspruch gegen den Beitragsbescheiden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit nachfolgendem Text an:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Begründung meines Widerspruches gegen den Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2023 teile ich Ihnen mit:
Es ist zwar nachvollziehbar, dass Betriebsmittelrücklagen für ein bislang nicht abschätzbares Risiko durch eine neue Berufskrankheit gebildet werden müssen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass mit diesen Rücklagen auch Leistungen finanziert werden, die letztlich von anderen Risikogruppen zu tragen sind. Ich kann hierfür auch keine entsprechende Regelung in der Satzung oder in SGB VII finden.
Ich behalte mir eine weitere Begründung vor.
Zudem bitte ich darum, mit einer Entscheidung über meinen Widerspruch möglichst noch abzuwarten, ob es künftig ein sozialrechtliches Verfahren gibt, dessen Ausgang abgewartet werden kann. Ich bitte um Mitteilung, wenn Ihnen ein solches Verfahren bekannt ist und werde dann das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Mit freundlichen Grüßen“
Das Schreiben muss natürlich um die entsprechenden persönlichen Daten ergänzt werden. Der DJV hat auch schon einen potentiellen Musterkläger in Aussicht und wird sich dazu auch nochmal mit der SVLFG austauschen. In der nächsten Woche wird sich auch das DJV-Präsidium mit dem Thema befassen.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
Im Auftrag
(Johannes Schorr)
Geschäftsführer

Jägerheim - Lachwald 5
66793 Saarwellingen
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