Was passiert mit dem Jagdpachtvertrag, wenn zum 1.4.2025 die Zuverlässigkeitsüberprüfung zur Jagdscheinverlängerung noch nicht vorliegt?
geschrieben von Stefan Fügner
Wenn die Zuverlässigkeitsüberprüfung für einen Jagdpachtvertrag zum 1. April noch nicht vorliegt, kann dies dazu führen, dass der Vertrag nicht wirksam oder nicht vollständig umsetzbar ist. In Deutschland ist es notwendig, dass der Pachtvertrag für die Jagd unter der Voraussetzung abgeschlossen wird, dass der Jagdpächter die erforderliche Zuverlässigkeit nachweist, die in der Regel durch eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt.
Falls die Überprüfung bis zum vereinbarten Beginn des Pachtverhältnisses nicht abgeschlossen ist, könnten mehrere Szenarien eintreten: (weiterlesen)


