Jagdverpachtung: Viel Engagement statt hoher Pachtzins
Jäger engagieren sich unterschiedlich stark. Statt bei einer Revierverpachtung in einen Wettbewerb um das höchste Gebot einzusteigen, kann es für Verpächter sinnvoller sein, dass Interessenten zeigen, was sie leisten können.
Thomas Fuchs 29. Januar 2025
Die Eigentümer eines Eigenjagdbezirks oder die Mitglieder einer Jagdgenossenschaft haben auf ihren Flächen das Jagdrecht inne und dürfen dort selbst jagen, sofern sie einen Jagdschein besitzen. Möchten sie dieses Recht nicht nutzen, können sie stattdessen einen Jäger anstellen. Darüber hinaus bleibt ihnen die Möglichkeit, dass sie das Jagdausübungsrecht für ihren Jagdbezirk verpachten. Diese Option wird für den Großteil der Reviere in Deutschland genutzt. Laut § 11 Bundesjagdgesetz (BJagdG) soll die Pachtzeit mit dem Beginn und dem Ende des Jagdjahres zusammenfallen. Zum kommenden Jagdjahr ab April stehen deshalb zahlreiche Reviere zur Verpachtung an.
Gesetzliche Pflicht zur Hege (weiterlesen)


