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Landwirt will Waffe zum Schutz vor Wölfen: Gericht will Schafe nicht schützen

Ein Landwirt und Schäfer fordert ein Gewehr zum Schutz seiner Schafe vor Wölfen. Er sagt, er könne seine Schafe ohne eine Schusswaffe nicht effektiv schützen. Die örtlich zuständige Waffenbehörde lehnt den Antrag des Schäfers ab. Die Sache geht vor Gericht. Und vor ein Berufungsgericht. Das kam dabei raus.

Ein Landwirt will die Berechtigung zum Besitz, Führen und Verwenden einer Flinte zum Schutz seiner Schafherde vor Wölfen. Er ist Berufsschäfer und sieht seine Existenzgrundlage durch Wolfsübergriffe auf seine Herde gefährdet.

Der Landwirt begründete den Antrag mit der zunehmenden Gefahr von Wolfsübergriffen auf seine Herde, die er anders als durch den Einsatz einer Schusswaffe nicht effektiv verhindern könne. Er müsse sein Eigentum und die ihm anvertrauten Tiere schützen. Es habe schon mehrere Wolfsübergriffe auf seine Herde, die er als Wanderschäfer an ein bis acht Standorten gleichzeitig weiden lasse, gegeben.  (weiterlesen)

Schäfer