Regiejagd setzt auf Wald vor Wild
Christoph Boll
Mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April werden die meisten Jagdreviere verpachtet bleiben. Gelegentlich aber fragen sich Grundeigentümer als Inhaber des Jagdrechts, ob es für sie besser ist, die Jagd in eigener Regie zu halten
Grundeigentümer und Waldbesitzer halten die Möglichkeit zur eigenen Ausübung des Jagdrechts offensichtlich zunehmend für besser, um die Jagdausübung in eigener Hand oder Regie zu behalten. Besser meint hier in aller Regel beutereicher. Das zielt dabei in erster Linie auf Reh und Hirsch. Hintergrund solcher Überlegungen zur Eigenbewirtschaftung in einer sogenannten Regiejagd sind fast immer Klagen über einen zu hohen Verbiss junger Bäume. Hinzu kommt der in einigen Regionen massive Anbau nachwachsender Rohstoffe und Energiepflanzen wie Mais. Er erhöht das Risiko von Wildschäden besonders durch Sauen massiv.
Bei Neuverpachtungen drängen deshalb viele Pachtinteressenten darauf, die bisher übliche uneingeschränkte Übernahme der Wildschadensersatzpflicht zu begrenzen. Bei einer solchen „Deckelung des Wildschadens“ trägt der Verpächter einen wesentlichen Teil des Risikos. Sie kann in Extremfällen dazu führen, dass etwa Mitglieder einer Jagdgenossenschaft kein Pachtgeld mehr ausbezahlt bekommen, sondern sich flächenanteilig an Umlagen beteiligen müssen, um den Wildschadensersatz zu bezahlen.
Zwei Jagdmodelle stehen sich konträr gegenüber
Jagdrechtsinhaber wissen in aller Regel, dass es nicht möglich ist, einen minimalen Schalenwildbestand zu erreichen und gleichzeitig eine maximale Jagdpachteinnahme zu erzielen. (weiterlesen)


