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2. Mai 2025

AfD-Mitgliedschaft – und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit

Mitgliedern und Unterstützern der AfD Sachsen-Anhalt fehlt die für waffenrechtliche Erlaubnisse erforderliche Zuverlässigkeit.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Magdeburg aktuell die Klagen zweier Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt sowie eines ehemaligen Mitglieds der AfD Sachsen-Anhalt gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse abgewiesen. Das Verwaltungsgericht ist zu dem Schluss gelangt, dass den Klägern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle, da sie Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt seien bzw. die AfD Sachsen-Anhalt unterstützt hätten.

Die AfD Sachsen-Anhalt sei eine Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Bestrebungen verfolge. Aus den Unterlagen der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung, welche die Materialsammlung einer Vielzahl an Zitaten von u.a. Vorstandsmitgliedern der AfD Sachsen-Anhalt, Landtags- und Bundestagsabgeordneten der AfD Sachsen-Anhalt sowie einzelnen Gebietsverbänden der AfD Sachsen-Anhalt enthalte, werde in einer Gesamtschau deutlich, dass die AfD Sachsen-Anhalt nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehme. (weiterlesen)

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