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Die Jäger können ihre Gewehre im Schrank lassen

Ein Kommentar von Petra Ahne

 08.05.2025

Der Wolf ist nicht mehr streng geschützt, dann darf er also geschossen werden? So einfach ist das nicht.

Nach der Abstimmung im EU-Parlament konnte der Eindruck entstehen, dass die Jäger schon mal ihre Gewehre zücken können, die Jagd auf den Wolf quasi eröffnet ist. So einfach ist es aber nicht. Dass die Parlamentarier dafür votierten, den Schutzstatus des Beutegreifers zu senken, ermöglicht zunächst nur, was das Votum der Berner Konvention im Dezember, ihn von einer „streng geschützten“ zu einer „geschützten“ Art zu machen, schon eingeleitet hat: Der Wolf kann von Anhang 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die in der EU den Rahmen für den Artenschutz setzt, in Anhang 5 geschoben werden. Während die in Anhang 4 gelisteten Arten weder gefangen, gestört noch getötet werden dürfen, müssen die in Anhang 5 nur „vor unkontrollierter Entnahme“ geschützt werden.

Das heißt allerdings nicht, dass somit überall in der EU kontrolliert entnommen, also geschossen werden kann. Die Länder müssen den größeren Spielraum im Umgang mit dem Wolf, den sie bekommen, jeweils noch in nationales Recht umwandeln. Nicht wenige werden das tun, denn hinter der Herabstufung des Schutzstatus steckt der politische Wille vor allem konservativer Parteien, den Abschuss von Wölfen zu erleichtern.

Der Koalitionsvertrag will die sofortige Aufnahme ins Jagdrecht (weiterlesen)

Wolf