Bundestag entscheidet über künftige Bejagung des Wolfes
Liveübertragung: Donnerstag, 5. März, 15.25 Uhr
Der Wolf soll als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Über den dahingehenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ (21/3546, 21/4090) entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, nach einer 30-minütigen Debatte. Zu der Abstimmung hat der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat eine Beschlussempfehlung (21/4371) vorgelegt. Abgestimmt wird zudem über Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/4472), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4473) und der Fraktion Die Linke (21/4474).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa sei ein Erfolg der Artenschutzpolitik, heißt es in dem Entwurf. Mit zunehmender Ausbreitung des Wolfs steige allerdings auch das Konfliktpotenzial in Bezug auf die Bevölkerung sowie in Bezug auf die Weidetierhaltung. So seien im Jahr 2024 bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Gleichzeitig hätten sich im Jahr 2024 die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen in Deutschland auf rund 23,4 Millionen Euro belaufen, zuzüglich weiterer rund 780.000 Euro für Ausgleichzahlungen für Nutztierübergriffe. (weiterlesen)


