Der Wolf im Bundesjagdgesetz – bislang keine Meisterleistung!
12. März 2026
Unser Blogpost vom 10. November 2025: „Der Wolf ist zurück in Deutschland. Er ist schön und gefährlich, eine Bereicherung und ein wachsendes Problem. Er tötet Weidetiere und Hunde und er ängstigt Menschen – kurzum er spaltet unsere Gesellschaft! Tierfreunde lieben ihn, Jäger müssen mit ihm auskommen, Stadtbewohner finden ihn interessant, aber Bauern und Schäfer leiden unter ihm und wünschen ihn zum Teufel“.
Mit diesen Worten leiten wir unser Buch über den Wolf ein und zeigen, dass eigentlich eine weitgehende Einigkeit darüber besteht, dass unser Umgang mit dem Wolf jetzt endlich einmal eindeutig geregelt werden muss – das heißt: der Wolf muss ins Jagdrecht, und er muss vernünftig und wirkungsvoll bewirtschaftet werden. „Bewirtschaftet“ heißt im modernen Jagdrecht immer: Gejagt und geschützt, reguliert und gehegt – zu unserem, aber auch zu seinem Nutzen! Das allein ist modernes Jagdrecht (zugleich modernes „Tierrecht“), gegründet auf die Prinzipien Tierschutz, Biodiversität und Nachhaltigkeit!
Was bisher geschah
Am 19. Dezember 2025 hat die Bundesregierung dem Bundesrat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ mit 37 Seiten vorgelegt (Bundesratsdrucksache 765/25). Am 12. Januar 2026 hat sie den verbesserten Entwurf von 38 Seiten in den deutschen Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 21/3546). Es folgte die Stellungnahme des Bundesrats und eine Gegenäußerung der Bundesregierung dazu vom 11.02.2026 mit 9 Seiten (Bundestags-Drucksache 21/4090). Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich am Montag, 23. Februar 2026, mit dem Bundesjagdgesetz beschäftigt. Grundlage der öffentlichen Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes“ (21/3546, 21/4090). (weiterlesen)


